Besondere Regeln im Straßenverkehr in Ungarn

Unterschiede gibt es - und die sollte man wirklich beachten.


Als Mitglied der EU gelten in Ungarn zu großen Teilen die auch in Deutschland gebräuchlichen Regeln im Straßenverkehr. Wie die meisten anderen Länder auch, so gibt es allerdings nationale Besonderheiten, die Sie als Tourist unbedingt beachten sollten.


Fahrweise und Verkehrsordnung

  • Rechtsverkehr: In Ungarn wird rechts gefahren, überholt wird links.
  • Vorfahrt: In der Regel gilt „rechts vor links“, Kreisverkehre haben meist Vorrang (bitte Beschilderung beachten).

Sicherheitsvorschriften

  • Gurtpflicht: Gilt für alle Insassen, auch auf den Rücksitzen.
  • Kinder: Unter 150 cm Körpergröße nur im Kindersitz, Babys entgegen der Fahrtrichtung gesichert.

Alkoholgrenze

In Ungarn gilt eine 0,0-Promillegrenze – Alkohol am Steuer ist absolut verboten, auch für Radfahrer.


Geschwindigkeitsbegrenzungen

Straßentyp Höchstgeschwindigkeit
Innerorts 50 km/h
Außerorts 90 km/h
Schnellstraßen 110 km/h
Autobahnen 130 km/h

Lichtpflicht / Tagfahrlicht

Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auch tagsüber das Licht am Fahrzeug eingeschaltet sein. Innerhalb von Ortschaften ist es nicht vorgeschrieben. Motorräder müssen grundsätzlich ihre Beleuchtung einschalten.


Handyverbot

Wie auch in Deutschland ist das Telefonieren im Auto nur mit Freisprechanlage gestattet. Zuwiederhandlungen werden mit hohen Bußgelder geahndet.


Maut & Vignette

  • Für Autobahnen und Schnellstraßen ist eine elektronische Vignette (e-Matrica) erforderlich.
  • Erhältlich online, an Tankstellen oder per App.
  • Gültigkeiten: 10 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr.
  • Die 10-Tages-Vignette kostet ca. 16€ (Stand: 2025)

Besondere Regeln & Tipps

  • Warnweste: Muss griffbereit im Auto sein (nicht im Kofferraum).
  • Warndreieck und Verbandskasten: Pflichtausstattung.
  • Notrufnummer: Europaweit 112.

Parken

  • Viele Städte haben kostenpflichtige Parkzonen – Bezahlung meist per Automat oder SMS.
  • Falschparken kann zu Abschleppen oder Parkkrallen führen.
  • Behindertenparkplätze sind entsprechend markiert und nur mit Ausweis erlaubt.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit und Aktualität.